Recklinghausen (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Essen und des Polizeipräsidium Recklinghausen
Am 23.12.2017 gegen 21:35 Uhr kam es im Rahmen einer Häuslichen Gewalt zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer 24-jährigen Marlerin und ihrem 33-jährigen Ex-Lebenspartner. Dieser hielt sich trotz eines gerichtlichen Annäherungsverbotes in der Wohnung der Frau auf. Zudem befanden sich die beiden gemeinsamen Kinder in der Wohnung. Im Verlaufe der Streitigkeiten wurde der 33-jährige durch einen Messerstich verletzt. Auch sie wies Spuren stumpfer Gewalteinwirkung auf. Sie setzte noch einen Notruf ab. Er befindet sich nach einer ärztlichen Notversorgung nicht mehr in Lebensgefahr. Zur Ermittlung der genauen Tatumstände wurde beim Polizeipräsidium Recklinghausen eine Mordkommission eingesetzt. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand könnte die 24-jährige in einer Notwehrsituation die Stichverletzung verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft Essen stellte keinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen die 24-jährige Marlerin.
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