Verhaltenstipps der Polizei im Umgang mit Sylvester Feuerwerk

53879 Kreis Euskirchen (ots) - Seit heute können wieder Feuerwerkskörper eingekauft werden. Damit der Umgang mit diesen "Sprengkörpern" für jeden ein freudiges Ereignis bleibt, rät die Polizei zu folgenden Verhaltensregeln:

- Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, kaufen. Dort kann man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten. - Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten. - Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen. - Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen. - Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten. - Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen. - Zum Abschuss von Raketen geeignete "Rampen" (z.B. schwere Flaschen) verwenden. - Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein. - Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten. - Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden. - Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen.

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