Hamburger Hauptbahnhof: Kassiererin verschaffte sich rechtswidrigen Vermögensvorteil von über 30.000 Euro –

Symbolfoto: Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg-

Hamburg (ots) - Nach jetzigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg konnte sich eine Kassiererin (w.32) eines Supermarktes im Hamburger Hauptbahnhof (Wandelhalle) von August 2017 bis Anfang Januar 2018 während ihrer Tätigkeit an der Kasse einen rechtswidrigen Vermögensvorteil von über 30.000 Euro verschaffen.

Durch ein raffiniert durchgeführtes "Storno-Verfahren" an der Kasse konnte die Beschuldigte mehrmals täglich diverse Geldbeträge (teilweise an einem Tag über 700 Euro) aus der Kasse entnehmen, ohne dass der Betrug bei den Endabrechnungen aufgefallen ist.

Bei einem Einsatz einer Streife der Bundespolizei am 02.01.2018 nach einem Ladendiebstahl in dem Supermarkt, wurden auf einem Bon der Kassiererin kleinere "Unregelmäßigkeiten" durch einen leitenden Mitarbeiter festgestellt.

Die eingesetzten Streifenbeamten informierten daraufhin umgehend Ermittlungsdienstbeamte der Bundespolizei über den Vorfall. Die Beschuldigte wurde zum Bundespolizeirevier verbracht und gab in der späteren Vernehmung die Betrugsfälle zu.

Die genaue Schadenshöhe war bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Weitere Ermittlungen der Bundespolizei in enger Zusammenarbeit mit der Filialleitung ergaben, dass sich die Beschuldigte nach jetzigem Ermittlungsstand einen Vermögensvorteil von über 30.000 Euro verschafft hatte.

Nach eigenen Angaben der Beschuldigten hatte sie das Geld insbesondere für den Kauf von hochwertiger Bekleidung und Kosmetikartikel ausgegeben.

Ermittlungsdienstbeamte der Bundespolizei konnten in der Wohnung der Beschuldigten 3.000 Euro sicherstellen.

Gegen die türkische Staatsangehörige aus Hamburg wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an und werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.

Hinweis: Zu dem äußerst raffiniert durchgeführten "Storno-Verfahren" kann die Bundespolizei keine weiteren Angaben machen.

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