BAB 4 / Bautzen (ots) - Bei der Kontrolle eines Reisbusses am 03. Januar 2018 stellten Bundespolizisten einen Ukrainer fest, bei dem der Verdacht der unerlaubten Arbeitsaufnahme, des unerlaubten Aufenthalts sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz bestand.
Bei einer Binnenfahndungskontrolle auf der BAB 4 überprüften Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach in einem Reisebus einen ukrainischen Staatsangehörigen. Der 45-jährige Mann wies sich mit einem gültigen biometrischen Reisepass aus, der ihm die Einreise und den Aufenthalt in das Gebiet der Schengener Staaten zu touristischen Zwecken erlaubt. Aufgrund der Kontrolle der mitgeführten Sachen und Aufzeichnungen sowie der getroffenen Aussagen des Mannes bestand der Verdacht, dass er im Bundesgebiet einer Arbeitstätigkeit nachgegangen ist. Da seine Einreise nicht aus touristischen Gründen erfolgte und er keine Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland vorweisen konnte, hat er die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt und wird sich nun wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme und unerlaubten Aufenthalt verantworten müssen. Zudem wurden in seinem Gepäck ein Einhandmesser und ein Reizstoffsprühgerät ohne Zulassungszeichen aufgefunden. Beide Sachen wurden sichergestellt, für das Einhandmesser wurde eine Ordnungswidrigkeiten- und für das Reizstoffsprühgerät ohne Zulassungszeichen eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.
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