Weitere Erkenntnisse in der Künzeller Familientragödie

Fulda (ots) - Gemeinsame Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft

Künzell - Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft war die gemeinsame Tötung präzise geplant. Es ist zu vermuten, dass die Ehefrau, die als Anästhesiekrankenschwester gearbeitet hat und hierdurch Zugang zu dem Anästhetikum Propofol hatte, dieses in größerer Menge bei ihrem Arbeitgeber entwendet hat, um es in der Folge zur Selbsttötung einzusetzen.

Bei dem jetzigen Ermittlungsstand wird davon ausgegangen, dass zur Ausführung des gemeinsamen Planes die Ehefrau sowohl ihrem Ehemann als auch dem 16-jährigen Sohn einen Venenzugang gelegt und das Propofol hierüber mittels einer Infusion in tödlicher Dosis zugeführt hat und anschließend versucht hat, sich selbst einen Venenzugang zu legen, was jedoch an der Beschaffenheit ihrer Venen scheiterte.

Ehemann und Sohn wurden am Morgen des 02.01.2018 in dem Ehebett der Familie liegend tot aufgefunden. Die Ehefrau überlebte verletzt. Ob der wohl an einer autistischen Störung leidende Sohn der Familie in die geplante "Selbsttötung" eingeweiht war oder ob er gegebenenfalls zuvor anderweitig betäubt wurde, müssen die weiteren toxikologischen Untersuchungen ergeben.

Die Beschuldigte hat sich bisher zum konkreten Tatablauf nicht eingelassen, ebenso wenig zum Motiv. Die Eheleute haben jedoch einen Abschiedsbrief hinterlassen, in dem die "Selbsttötung" mit Propofol angekündigt war. Es ist nicht auszuschließen, dass das Motiv in der Belastung durch die Erkrankung des Sohnes lag.

Die Staatsanwaltschaft hat gestern (Mittwoch, 03.01.)gegen die Beschuldigte Haftbefehl wegen Totschlags zum Nachteil des Sohnes beantragt, der am selben Tag durch den Haftrichter des Amtsgerichts Fulda erlassen und verkündet wurde. Die Beschuldigte wird wegen akuter Suizidgefahr derzeit in einem Krankenhaus rund um die Uhr bewacht und soll demnächst in ein Justizvollzugskrankenhaus überführt werden.

Weitere Erkenntnisse werden bekannt gegeben, sobald alle Ermittlungsergebnisse vorliegen und ausgewertet wurden.

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