Gelsenkirchen (ots) - Innerhalb von zweieinhalb Stunden war die Polizei in der Nacht von Mittwoch, den 03.01.2018, gegen 23:30 Uhr bis Donnerstag, den 04.01.2018, gegen 01:30 Uhr, drei Mal wegen Ruhestörung in der Wohnung einer 22-jährigen Gelsenkirchenerin auf der Straße Im Lörenkamp in der Alstadt eingesetzt. Los ging es am Mittwoch, um 23:30 Uhr. Aufgrund der späten Uhrzeit fühlten sich die Nachbarn durch sehr laute Musik, die aus der Wohnung der 22-Jährigen schallte, gestört. Die eingesetzten Beamten ermahnten die Gelsenkirchenerin zur Ruhe und wiesen sie an, die Musik wesentlich leiser oder auszumachen. Dieser Aufforderung kam sie, wenn auch nur widerstrebend, nach. Am Donnerstag, gegen 01:00 Uhr, waren die Beamten dann zum zweiten Mal dort. Erneut waren Anrufe der Nachbarn eingegangen. Im Hausflur konnten sich die Einsatzkräfte vom Lautstärkepegel aus der Wohnung der 22-Jährigen selbst überzeugen. Zur Gewährleistung der Ruhe in dem Mehrfamilienhaus wiederholten die Beamten ihren Appell zur Ruhe und drohten ihr aber auch an, dass sie im Wiederholungsfalle die Musikanlage sicherstellen würden. Die Wohnungsinhaberin zeigte sich davon wenig beeindruckt, sie äußerte gegenüber den Beamten, dass sie in ihrer Wohnung machen könne was sie wolle und dass sie außerdem noch weitere Musikanlagen im Keller habe. Als die Polizeibeamten gegen 01:30 Uhr zum dritten Mal die Wohnung der 22-Jährigen wegen Ruhestörung aufsuchen mussten, erteilten sie fünf Gästen in der Wohnung einen Platzverweis. Aufgrund ihrer Uneinsichtigkeit nahmen die Polizisten die 22-Jährige bis zum Ende der Nachtruhe mit und brachten sie ins Polizeigewahrsam. Die Gelsenkirchenerin erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
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