Gelsenkirchen (ots) - Am 03.01.2018, gegen 11:30 Uhr, hielt die Gelsenkirchener Polizei auf der Grothusstraße einen 45-jährigen Dortmunder an. Dieser war mit einem Lkw einer Firma aus Gelsenkirchen-Bismarck in Fahrtrichtung Horst unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass er nicht die notwendige Eignung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) vorweisen und auch keinen Nachweis (Lizenz) nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erbringen konnte. Darüber hinaus stellten sie noch fest, dass in dem Kontrollgerät seines Lkw die Fahrerkarte eines anderen Firmenmitarbeiters steckte. Auf der persönlichen Fahrerkarte zeichnet das Kontrollgerät alle Lenk- und Ruhezeiten des einzelnen Fahrers auf, um zu gewährleisten, dass diese auch eingehalten werden. Der Dortmunder nutzte die Karte seines Kollegen augenscheinlich, um über seine eigenen Lenk- und Ruhezeiten hinweg zu täuschen. Für den 45-Jährigen kommt nun auch noch eine Strafanzeige wegen des Fälschens technischer Aufzeichnungen hinzu. Die Kontrolle ergab des Weiteren zahlreiche Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz. Insgesamt fertigten die kontrollierenden Beamten zwei Straf- und zehn Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen den Fahrzeugführer, den Karteninhaber und die Spedition. Die im Kontrollgerät aufgefundene Fahrerkarte stellten die Polizisten sicher und unterrichteten sowohl die Berufsgenossenschaft, als auch die Zulassungsstelle von den umfangreichen Verstößen. Die weitere Fahrt mit dem Lkw endete für den 45-Jährigen natürlich an der Grothusstraße.
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