Ulm (ots) - Der Vorfall ereignete sich kurz vor 10 Uhr in der Schulstraße. Eine 82-Jährige übersah beim Abbiegen mit ihrem Auto eine Fahrradfahrerin. Diese kam dem Citroen entgegen. Das Auto und das Fahrrad prallen auf der Kreuzung zusammen. Die Radlerin trug keinen Helm. Sie verletzte sich so sehr, dass sie auch wegen einer Kopfverletzung mit dem Krankenwagen in eine Klinik gebracht werden musste. Die 82-Jährige blieb unverletzt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen die Frau ein. Am Auto der Seniorin entstand ein Schaden von ungefähr 1.000 Euro.
Hinweis der Polizei: In Deutschland besteht zwar keine gesetzliche Helmpflicht für Radler, jedoch sollten Sie sich dies selbst zur Pflicht machen. Sonst werden Sie schnell zu Verlierern. Experten gehen davon aus, dass Fahrradhelme 80 Prozent der schweren Kopfverletzungen von Radfahrern vermeiden könnten. Lassen Sie sich vor dem Kauf eines Helms im Fachgeschäft beraten. Dort haben Sie eine große Auswahl an Größen, Farben und Designs. Der Helm schützt optimal, wenn er fest sitzt ohne zu drücken.
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