Dresden (ots) - Am Montag, den 08.01.2018, gegen 11:50 Uhr - und damit 5 Minuten vor Abflug - wurde eine 28-Jährige zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Sharm El Sheikh vorstellig. Die gebürtige Cottbusserin nahm vermutlich irrig an, dass bei so kurzfristigem Erscheinen die Kontrolle schneller und oberflächlicher Ablaufen würde.
Doch weit gefehlt. Die Bundespolizisten am Flughafen Dresden International stellten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus gegen die junge Frau fest. Wegen Betruges wurde die 28-Jährige zu 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, die durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 750,- EUR abgewendet werden konnte. Weiterhin bestand ein Sichervermerk der Staatsanwaltschaft (StA) Dresden wegen des Erschleichens von Leistungen.
Die Deutsche entschied sich zur Zahlung der Geldstrafe, konnten ihren Flug jedoch nicht mehr antreten. Weiterhin wurden die erforderlichen Daten erhoben und der StA Dresden übermittelt.
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