Ulm (ots) - Der Jugendliche fuhr mit dem Pkw am Morgen zur Schule nach Biberach. bei einer Überprüfung durch die Polizei konnte er keinen Führerschein vorweisen. Es stellte sich heraus, dass der 17-Jährige kürzlich erst mit der Fahrschule angefangen hatte. Er wird jetzt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Neben einer Strafe droht dem Jugendlichen auch eine längere Wartezeit bei der Erteilung der Fahrerlaubnis.
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