(BC) Unlingen – Gefahr am Abschleppseil / Mit rund 100 km/h schleppte ein Autofahrer ein verkehrsunsicheres Pannenfahrzeug durch den Landkreis Biberach.

Ulm (ots) - Auch beim ziehenden Fahrzeug war einiges defekt. Verkehrsteilnehmer hatten die Polizei angerufen, nachdem ihnen der gefährliche Fahrstil auf der B312 aufgefallen war. Die Polizei kontrollierte das Gespann in Unlingen. Zielort war der Zollern-Alb-Kreis, Ort der Panne das Illertal. Bei der Kontrolle kam heraus, dass beide Fahrzeuge erhebliche technische Mängel vorwiesen. Die Beamten zogen die beiden Autos aus dem Verkehr. Gegen den 33-Jährigen Fahrer des Zugfahrzeugs wird zudem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf man ein Auto im Notfall abschleppen, wenn es an Ort und Stelle nicht repariert werden kann. Die Strecke ist auf die Fahrt zur nächsten geeigneten Werkstatt begrenzt. Erfolgt die Panne auf der Autobahn, muss das Abschleppgespann diese sofort bei der nächsten Ausfahrt verlassen. Abschleppen mit Abschleppseil oder Abschleppstange birgt Risiken und Gefahren. Deshalb muss bei beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlage dauerhaft eingeschaltet sein. Noch mehr bei der Verwendung eines Abschleppseils als bei einer Abschleppstange, fordert der geringe Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen höchste Aufmerksamkeit. Deshalb muss auch die Geschwindigkeit dem geringen Sicherheitsabstand angepasst werden. Als Richtwert gilt hier maximal 30 km/h.

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