Gescher (ots) - (dm) Am Dienstag (16.01.2018) kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung einen Motorrollerfahrer (35, Gescher) gegen 08.10 Uhr auf dem Grenzlandring. Obwohl sein Motorroller geschätzt über 50 km/h schnell war, konnte er bei der Kontrolle lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Einen für das Fahrzeug erforderlichen Führerschein besitzt er nicht. Die Beamten untersagten dem 35-Jährigen die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren gegen ihn ein.
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