Gronau (ots) - Eine 26-jährige Autofahrerin aus Gronau befuhr mit ihrem Pkw am Freitag gegen 13.30 Uhr die Gildehauser Straße in Richtung Alter Postweg und bog hier links ab. Hierbei übersah sie ein ihr entgegen kommendes Mädchen auf einem Fahrrad, welches den rechtsseitig verlaufenden Radweg der Gildehauser Straße befahren hatte und den Einmündungsbereich geradeaus überqueren wollte.
Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß der beiden Unfallbeteiligten. An dem Pkw entstand hierbei auch Sachschaden. Das Mädchen strauchelte und verließ dann die Unfallstelle. Auch die Autofahrerin setzte ihre Fahrt fort, konnte allerdings durch einen Polizeibeamten, der den Unfall in seiner Freizeit beobachtet hatte, angehalten werden.
Die Polizei bittet die Eltern des Mädchens sich unter der Telefonnummer 02562-9260 beim Verkehrskommissariat zu melden. Das Mädchen soll dem Aussehen nach 12 bis 13 Jahre alt sein und blonde Haare haben.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass bei Verkehrsunfällen mit Kindern oder Jugendlichen immer die Polizei informiert werden sollte. Das gilt vor allem dann, wenn die Erziehungsberechtigten nicht am Unfallort anwesend sind. Den Minderjährigen ist die Unfallsituation meist unangenehm, weil sie die Lage nicht überblicken und auch irrig annehmen etwas falsch gemacht zu haben. Aus diesem Grund haben sie den starken Drang sich von der Unfallstelle zu entfernen. Daher erklären sie an der Unfallstelle oft, keinen Schaden erlitten zu haben, um sich der unangenehmen Situation schnell entziehen zu können.
Es kommt dann oft vor, dass Erziehungsberechtigte im Nachgang die Unfallflucht bei der Polizei anzeigen. Zu Recht, denn Kinder können grundsätzlich keine rechtverbindliche Einwilligung für das Entfernen des anderen Unfallbeteiligten vom Unfallort geben. Selbst wenn das Kind also nach dem Unfall weiterfährt - bleiben Sie an der Unfallstelle und informieren Sie die Polizei oder die Eltern (sofern Sie diese kennen). Appell der Polizei! "Machen Sie sich nicht strafbar, sondern stellen Sie sich Ihrer Verantwortung! Wegen eines kleinen Blechschadens riskieren Sie vorbestraft zu sein oder sogar ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. Auch Sie selbst wollen nach einem Unfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben." Handeln Sie nach dem allgemein bekannten Sprichwort: "Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu!"
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Kreispolizeibehörde Borken
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Frank Rentmeister
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