Freiburg: Fünf Haftbefehle im Rahmen der SiPa vollstreckt

Freiburg (ots) - Am Sonntagvormittag (21.01.2018) führten Beamte des Bundespolizeireviers Freiburg, zusammen mit Beamten der Verkehrswegefahndung des Polizeipräsidiums Freiburg, im Bereich der Stadtbahnbrücke Freiburg Kontrollen zur Erkennung von Straftätern durch.

Diese Kontrollen finden wiederkehrend statt und dienen der öffentlichen Sicherheit im Rahmen des Projektes Sicherheitspartnerschaft Stadt - Polizei Freiburg. Die Kontrollen der vornehmlichen Spätheimkehrer waren durchweg erfolgreich, konnten doch so insgesamt fünf, schon länger bestehende, Haftbefehle vollstreckt werden. Ein dreißigjähriger aus dem Freiburger Umland wurde allein mit drei Haftbefehlen wegen verschiedensten Diebstahlsdelikten von der Justiz gesucht. Zwei zurückliegende Haftbefehle, welche Geldstrafen beinhalteten, ignorierte er genauso, wie die Vorladung zur Hauptverhandlung bei Gericht, wegen neuerer Taten. Der Gesuchte wurde genauso in die Justizvollzugsanstalt Freiburg eingeliefert, wie ein 18jähriger Asylbewerber, welcher ebenfalls wegen einer Vielzahl von Eigentumsdelikten schon länger von der Justiz gesucht wurde. Bei letzterem fiel, im Rahmen der Vorführung bei Gericht, den Beamten auf, dass dieser eine hochwertige Jacke trug. Es wurde daher unmittelbar ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches ergab, dass die rund vierhundert Euro teure Jacke deliktisch erlang worden war. Durch Beibringung der festgesetzten Strafe von rund siebenhundert Euro, konnte ein 40jähriger Deutscher, welcher wegen Betrugs von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde, seine Inhaftierung noch abwenden. Im Rahmen dieses Einsatzes konnten ferner drei weitere Fahndungsnotierungen erledigt werden. Hier wurden Personen durch die Justizbehörden gesucht, da die bisherigen Versuche, diese strafprozessualen Maßnahmen zu unterwerfen, aufgrund des Fortzugs nach Unbekannt, ins Leere gelaufen waren. Bei einer weiteren Person konnte zudem ein Verstoß gg. das Betäubungsmittelgesetz und, in einem anderen Fall, ein Verstoß gg. das Waffengesetz, aufgedeckt werden.

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