Vier Personen ohne gültige Aufenthaltsdokumente im Eurocity

Frankfurt (Oder) (ots) - Bundespolizisten und polnische Grenzbeamte stellten am Dienstag insgesamt vier Personen fest, die mit dem Eurocity von Warschau nach Berlin unerlaubt nach Deutschland einreisen wollten.

Gegen 15:15 Uhr kontrollierte eine gemeinsame deutsch-polnische Streife einen 27-jährigen chinesischen Mann und dessen 23-jährige chinesische Begleiterin im Eurocity. Beide Personen wiesen sich mit chinesischen Reisepässen aus. Der Mann besaß zusätzlich einen gültigen deutschen Aufenthaltstitel. Im Reisepass der Frau befand sich ein deutsches Touristenvisum, welches durch die polnischen Behörden in Warschau zwei Tage zuvor wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme annulliert wurde. Die Chinesin konnte keine weiteren aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorweisen. Bundespolizisten leiteten gegen die 23-Jährige Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise sowie unerlaubten Aufenthaltes ein. Ihr Begleiter muss sich zudem wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise sowie zum unerlaubten Aufenthalt verantworten. Die Chinesin wurde mit einer Ausreiseaufforderung von der Dienststelle entlassen.

Bei einer weiteren Kontrolle gegen 18:20 Uhr stellte die gemeinsame Streife einen 32-jährigen Guineer sowie eine 26-jährige Thailänderin fest. In den vorgelegten Reisepässen befanden sich jeweils abgelaufene ungarische Schengen-Visa. Beide Personen konnten keine weiteren Dokumente vorweisen, die eine Einreise und den Aufenthalt in Deutschland legalisiert hätten. Beide Personen wurden nach Polen zurückgeschoben.

Gegen 21:00 Uhr kontrollierte die Streife noch auf polnischem Hoheitsgebiet einen 31-jähriger Ägypter, der im Eurocity nach Deutschland einreisen wollte. Dieser war lediglich im Besitz seines Reisepasses. Auch er konnte keine weiteren, aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorlegen. Bei einem zusätzlichen Halt am Bahnhof Slubice endete für den Mann die Fahrt. Die Beamten brachten in dort zur Dienststelle des polnischen Grenzschutzes, der zuständigkeitshalber auch die weitere Bearbeitung dieses Falles übernahm.

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