Cloppenburg/Vechta (ots) - Holdorf - Sachbeschädigung an Pkw
Am 23. Januar 2018 beschädigten unbekannte Täter in der Zeit von 08.00 Uhr bis 10.30 Uhr auf unbekannte Art und Weise die beiden Außenspiegel eines Pkw, VW Jetta, der an der Dammer Straße abgestellt war. Es entstand Sachschaden in Höhe von 500 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Holdorf (Tel. 05494/1536) entgegen.
Lohne - Pkw-Reifen durch Nägel beschädigt
In der Zeit vom 21. Januar 2018, 20.00 Uhr, bis zum 22. Januar 2018, 14.00 Uhr, verteilten unbekannte Täter auf einem Grundstück an der Christoph-Bernhard-Straße mehrere Nägel. Durch diese Nägel wurden drei Reifen eines Pkw, Seat Leon, beschädig. Es entstand Sachschaden in Höhe von 360 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Lohne (Tel. 04442/93160) entgegen.
Lohne - Mit 70 km/h auf Kleinkraftrad unterwegs
Am 23. Januar 2018 befuhr ein 22-jähriger Lohner gegen 21.50 Uhr mit seinem Kleinkraftrad die Landwehrstraße obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Außerdem wurde die Weiterfahrt untersagt.
Holdorf - Fahren unter Drogeneinfluss
Am 23. Januar 2018 befuhr ein 19-jähriger Holdorfer gegen 10.30 Uhr mit seinem Pkw die Dammer Straße, obwohl er unter Drogeneinfluss stand. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe und die Weiterfahrt wurde untersagt. Außerdem wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Lohne - Fahren unter Drogeneinfluss
Am 23. Januar 2018 befuhr ein 22-jähriger Edewechter gegen 13.30 Uhr mit seinem Pkw die Bakumer Straße, obwohl er unter Drogeneinfluss stand. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe und die Weiterfahrt wurde untersagt. Außerdem wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Dinklage - Fahren unter Drogeneinfluss
Am 23. Januar 2018 befuhr ein 30-jähriger Dinklager gegen 10.57 Uhr mit seinem Pkw die Quakenbrücker Straße, obwohl er unter Drogeneinfluss stand. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe und die Weiterfahrt wurde untersagt. Außerdem wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
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