Kreis Borken (ots) - (dm) Das Hessische Landeskriminalamt informierte am 15.01.2018 darüber, dass Betrugsopfer, welche zur Bezahlung den Geldtransferdienst "Western Union" genutzt hatten, nun die Möglichkeit haben, Entschädigungsansprüche geltend zu machen.
Da für diese Möglichkeit eine Frist bis zum 12.02.2018 gesetzt wurde, ist Eile geboten.
Nähere Informationen hierzu können Sie auch den nachfolgenden Links entnehmen: http://www.polizei-beratung.de/nc/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/western-union-entschaedigt-betrugsopfer/
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43563/3840117
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
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Danièl Maltese
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http://www.polizei.nrw.de/borken/