Wolfsburg (ots) - Wolfsburg, Braunschweiger Straße 24.01.18, 12.30 Uhr
Wegen Ladendiebstahl mit Waffen muss sich ein 15 Jahre alter Wolfsburger strafrechtlich verantworten. Der Jugendliche wurde am Mittwochmittag in einem Supermarkt an der Braunschweiger Straße von einem Angestellten beobachtet, wie er ein paar Kaugummis in seine Jackentasche steckte und danach den Kassenbereich passierte, ohne die Ware zu bezahlen. Im weiteren Verlauf händigte der 15-Jährige ein spezielles Taschenmesser aus, das er während der Tat bei sich führte. Erstens stellt schon das bloße Mitführen eines derartigen Einhandmessers, bei dem sich die Klinge einhändig öffnen lässt, ein Verstoß nach dem Waffengesetz dar, so ein Beamter. Zusätzlich wirke sich das Mitführen dieser sogenannten Anscheinswaffe bei einem Ladendiebstahl strafverschärfend aus. Nach dem § 244 Strafgesetzbuch wird dies mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
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