BPOLI DD: Trotz Verbot in Dresden festgestellt

Dresden (ots) - Am heutigen Freitag, den 26.01.2018, wurde eine Bundespolizeistreife im Hauptbahnhof Dresden auf eine männliche Person aufmerksam. Diese hatte sich bei erkennen der Polizisten plötzlich die Kapuze tief ins Gesicht gezogen und sich eigentümlich von den Beamten abgewandt. Eine Überprüfung des Mannes erklärte sein seltsames Verhalten.

Der tschechische Staatsangehörige ist seit dem Jahr 2000 bereits mehrfach wegen Einschleusungshandlungen, unerlaubter Einreise/Aufenthalt, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Brandstiftung tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung in Erscheinung getreten. Daraus resultierend folgten mehrere Gefängnisaufenthalte und letztlich die Verfügung eines bis 2022 befristeten Verbotes der Einreise und des Aufenthaltes in die Bundesrepublik Deutschland.

Durch die Bundespolizei Dresden wurde gegen den 41-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz eingeleitet. Da der Mann keine Gründe vorbrachte, die seinen Aufenthalt in Deutschland ausnahmsweise rechtfertigen würden, wird derzeitig die Zurückschiebung in die Tschechische Republik betrieben.

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