180126-1-pdnms Verfolgungsfahrt endete mit Festnahme

Neumünster (ots) - 180126-1-pdnms Verfolgungsfahrt endete mit Festnahme

Neumünster / Am 25.01.2018, gegen 13.54 Uhr, wollte eine Funkstreifenbesatzung den Fahrer eines VW Multivan kontrollieren, der ihnen wegen seiner Fahrweise im Kreuzungsbereich Altonaer Straße / Schützenstraße / Gerichtsstraße aufgefallen war. aufgefallen war. Erst auf dem Parkplatz zwischen Schleusberg und Wasbeker Straße, gelang es den Beamten den Fahrer zum Anhalten zu bewegen. Nachdem die Beamten ihr Fahrzeug zur Verkehrskontrolle verlassen hatten, gab der Multivan-Fahrer wieder Gas und versuchte sich nun rücksichtlos, mit z. T. erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen der Kontrolle zu entziehen. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und forderten Unterstützung weitere Funkstreifen an. Im Verlauf der Flucht durch die Innenstadt über den Waschpol, Boostedter Straße, Sachsenring, Plöner Straße Richtung Husberg wurden diverse Verkehrsverstöße begangen. In Husberg bog der Multivan Richtung Stadtteil Gadeland ab. Am Ende der Straße vor dem Ortseingang Gadeland verlor der Fahrer dann in der dortigen Linkskurve die Kontrolle über das Fahrzeug und landete im Knick. Während der Fahrer zunächst noch zu Fuß flüchten konnte, wurde der Beifahrer (41 Jahre alt) am Fahrzeug vorläufig festgenommen. Kurz darauf konnte eine andere Funkstreifenbesatzung den Fahrer in der Straße Achtern Knick festnehmen. Es handelte sich um einen 26-jährigen Neumünsteraner, der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Eine gültige Fahrerlaubnis hatte er nicht. Es stellte sich heraus, dass er zur Fahndung/Festnahme ausgeschrieben war. Folglich wurde er nach den polizeilichen Maßnahmen nach Kiel gebracht und dort in die Justizvollzuganstalt überstellt. Er dürfte für die kommenden Monate im wahrsten und besten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen sein. Es ist ein großes Glück und auch der Aufmerksamkeit aller anderen Verkehrsteilnehmer sowie der Besonnenheit der eingesetzten Beamten zu verdanken, dass bei der rücksichtlosen Fahrt kein Dritter geschädigt / verletzt wurde.

Rainer Wetzel

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