Fulda (ots) - OSTHESSEN / BAD HERSFELD - Zur Bekämpfung der Unfallursache "Ungenügender Sicherheitsabstand" setzen die Polizeiautobahnstationen in Hessen auch zivile Fahrzeuge ein, die mit der Verkehrsüberwachungstechnik "ProViDa" ausgerüstet sind. Auf den Autobahnen in Osthessen haben die Spezialistinnen und Spezialisten für Verkehrsüberwachung trotz der oftmals hohen Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Baustellen im vergangenen Jahr 150 Verfahren wegen Abstandsverstößen eingeleitet. Diese Kontrollen setzen die osthessischen Autobahnpolizeistationen in Bad Hersfeld und Petersberg auch im neuen Jahr fort: Während einer Streifenfahrt auf der Autobahn A 7 zwischen Kassel und Fulda stellten die Verkehrspolizisten mit ihrem Spezialfahrzeug am vergangenen Dienstag (23.01.), gegen 15:00 Uhr, einen Mercedes aus Gießen fest. Der 47 Jahre alte Fahrer war mit einer Geschwindigkeit von 105 km/h unterwegs. Dabei hatte er laut Messung lediglich sieben Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten. Erforderlich bei dieser Geschwindigkeit sind jedoch mindestens 53 Meter, was der Faustformel "halber Tacho" entspricht. Auf den Mann kommen nun 240 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein zweimonatiges Fahrverbot zu. "Der gemessene Abstand entspricht umgerechnet in Zeiteinheiten nicht einmal drei Zehntelsekunden. In dieser kurzen Zeit bliebe dem Fahrer nahezu keine Chance, beispielsweise auf ein plötzliches Bremsmanöver des Vorderfahrzeugs zu reagieren. Er würde ungebremst frontal auffahren. Die Folgen eines solchen Unfalls auf der Autobahn sind dann nicht absehbar", erklärt Polizeihauptkommissar Jürgen Gleitsmann von der Bad Hersfelder Autobahnpolizei. Auch der Fahrer eines mit Gefahrgut beladenen Sattelzuges aus Ahrweiler wird in den nächsten Tagen Post von der Bußgeldstelle aus Kassel bekommen. Dieser wurde am Montag der vergangenen Woche (15.01.), gegen 09.30 Uhr, von der Zivilstreife auf der Autobahn A 5 zwischen den Rastanlagen Rimberg und Berfa mit nur 16 Metern Abstand zum Vordermann erfasst. Für ihn wären mindestens 50 Meter erforderlich gewesen. 120 Euro Bußgeld und ein Punkt sind hier die Folgen.
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