Kindersicherung wird vernachlässigt


30.01.2018, PP Unterfranken

Kindersicherung wird vernachlässigt
RAUM HASSFURT. Alljährlich werden die Autofahrer von der Polizei, der Verkehrswacht und den Automobilclubs verstärkt auf die Sicherung von im Auto mitfahrenden Kindern hingewiesen. Dies wird auch durch verstärkte begleitende Kontrollmaßnahmen, gerade zu Beginn des jeweiligen Schuljahres, unterstützt.


Foto: Polizei Essen
Im Dienstbereich der Polizeiinspektion Haßfurt war jedoch seit den letzten Kontrollen zu Beginn des Schuljahres leider ein negativer Trend in diesem Bereich zu beobachten. So konnten insbesondere die beiden Verkehrserzieher, die jeden Morgen an verschiedenen Örtlichkeiten im Landkreis aktiv die Schulwegüberwachung betreiben, eine besorgniserregende Zunahme der Verstöße gegen die Sicherungspflicht für Kinder feststellen. Dabei waren an Verstößen neben den fehlenden speziellen Rückhalteeinrichtungen für Kinder auch ganz gravierende Zuwiderhandlungen, wie ein oder gleich mehrere komplett ungesicherte Kinder in einem Fahrzeug, an der Tagesordnung .

Diese Tatsache nahm die Polizeiinspektion Haßfurt zum Anlass, am Dienstagmorgen vor Schulbeginn zwischen 07.30 Uhr und 08.00 Uhr an den drei stark frequentierten Grundschulen in Haßfurt, Zeil und Eltmann unter der Federführung der beiden Verkehrserzieher Sonderkontrollen zur Kindersicherungspflicht durchzuführen. Trotz des relativ kurzen Überwachungszeitraums von einer halben Stunde wurden trotzdem bei den drei Schulen insgesamt 15 Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht festgestellt. Die verantwortlichen Fahrzeugführer wurden noch vor Ort bar oder mit einer Verwarnung mit Zahlungsaufforderung verwarnt, zeigten sich einsichtig und gelobten Besserung.

Die Aktion hat sich bei den übrigen Verkehrsteilnehmern herumgesprochen und hat hoffentlich den mittelfristigen Effekt, dass die Eltern wieder vermehrt auf die ordnungsgemäße Sicherung ihrer Kinder bei der Mitnahme im Auto achten. Die erfolgreiche Schwerpunktaktion soll in einiger Zeit wiederholt werden, damit die schwächsten aller Verkehrsteilnehmer, nämlich die Kinder, auch künftig sicher unterwegs sind. Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass unter einer vorschriftsmäßigen Kindersicherung nicht nur die Verwendung der Sicherheitsgurte, sondern auch die Verwendung von geprüften und zugelassenen Rückhalteeinrichtungen für Kinder unter 150 cm Körpergröße und einem Alter von bis zu 12 Jahren, zu verstehen ist.