Isselburg (ots) - Weil ein 27-jähriger Autofahrer aus Isselburg am Dienstagmorgen (30.01.2018) auf dem Heimweg gegen 06:45 Uhr auf der Straße Münsterdeich hinterm Steuer einschlief, kam er von der Fahrspur ab und krachte ungebremst in einen geparkten Pkw. Insgesamt beläuft sich der Sachschaden auf ca. 23.000 Euro. Pures Glück war es, dass weder der Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer bei dem Unfall verletzt wurden.
Müdigkeit am Steuer kennen die Meisten. Führt Müdigkeit allerdings dazu, dass man als Fahrzeugführer unaufmerksam wird oder - wie hier -, dass es gar zum sog. Sekundenschlaf kommt, stellt dies einen Risikofaktor dar, der unkalkulierbare Gefahren birgt. Immer wieder werden schwere, nicht selten sogar tödliche Unfälle durch Sekundenschlaf verursacht.
Aus gutem Grund ist Müdigkeit im Straßenverkehr ein sog. "körperlicher Mängel" im Sinne des Strafgesetzbuches und kann mit Geldstrafe oder sogar Haftstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden, wenn dadurch beispielsweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es zum Unfall kommt.
Allemal muss der Isselburger mit negativen Konsequenzen für seinen Führerschein rechnen.
Florian Wozny, PK
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