Ahaus (ots) - Am Dienstabend (30.01.2018) befuhr ein 16-Jähriger aus Ahaus mit seinem Mofa-Roller gegen 18:20 Uhr die Enscheder Straße. Nachfahrenden Polizeibeamten fiel der Rollerfahrer auf, weil die Geschwindigkeit bei deutlich mehr als den zulässigen 25 km/h lag. In der Kontrolle räumte der Ahauser ein, dass sein Roller aufgrund technischer Veränderungen bis zu 60 km/h schnell sei. Zu genauen Bestimmung der tatsächlich möglichen Höchstgeschwindigkeit, wurde der Roller sichergestellt. Auf einem sog. Rollenprüfstand kann die Polizei die mögliche Höchstgeschwindigkeit gerichtsverwertbar ermitteln.
Weil der 16-Jährige lediglich im Besitz einer sog. Mofaprüfbescheinigung ist, wurde gegen diesen ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Eine Mofaprüfbescheinigung ist kein Führerschein und berechtigt nicht, Roller über 25 km/h zu führen. Sobald diese Geschwindigkeit überschritten wird, ist eine Fahrerlaubnis erforderlich.
Junge Rollerfahrer verbauen sich durch das sog. Rollertuning häufig ihren Auto- oder Motorrad-Führerschein. Wer also mit 18 Jahren unabhängig und mobil sein möchte, sollte die Hände von den ohnehin gefährlichen Schraubereien lassen.
Florian Wozny, PK
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