Bocholt – Ohne Versicherungsschutz mit dem Auto unterwegs

Bocholt (ots) - Am Dienstag (30.01.2018) hielt die Polizei gegen 17:15 Uhr einen 44-jährigen Duisburger an. Dieser befuhr mit seinem Pkw die Ebertstraße. Die Kennzeichen an dem Pkw des Duisburgers waren entstempelt, nachdem bereits am 08.01.2018 der Versicherungsschutz erloschen war. >

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist in besonderem Maße verantwortungslos. Kommt es nämlich zu einem Unfall, muss der Schaden aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Ist das nicht möglich, muss der andere Unfallbeteiligte darunter leiden. "Weniger" tragisch mag das noch bei einem einfachen Unfall mit Blechschaden sein - aber was passiert, wenn Menschen bei einem Unfall schwer verletzt oder gar getötet werden?

Aus gutem Grund ist das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat, für die der Gesetzgeber eine Geld- oder Haftstrafe vorsieht.

Florian Wozny, PK

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Kreispolizeibehörde Borken

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