Bautzen (ots) - Nahe des Rasthofs Oberlausitz, auf der BAB 4, wurde ein polnischer Reisebusses am 31. Januar durch Beamte der Bundespolizei kontrolliert. Eine der Insassen, eine 30-jährige Ukrainerin, wieß sich mit ihrem Reisepass und einem gültigen Visum aus. Nach Auszählung der Aufenthaltstage im Schengenraum stellten die Beamten fest, dass sie die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bei weitem überschritten hatte. Wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet wurde die Frau in Gewahrsam genommen und am heutigen Tag an die polnischen Behörden überstellt.
Einen weiteren ukrainischen Staatsangehörigen erwischte es einen Tag später. Der 35-jährige Mann wurde in einem polnischen Lienenbus, der auf der BAB 4 in Richtung Dresden unterwegs war, durch Bundespolizeibeamte kontrolliert. Er legte seinen ukrainischen Reisepass und ein gültiges Visum vor. Da sich auf Nachfrage der Verdacht ergab, dass er einer Arbeitstätigkeit nachgehen wollte, wurde sein Gepäck durchsucht. In einem großen Koffer wurden diverse Arbeitsbekleidung sowie verschiedene Werkzeuge, wie Maurerkellen, Winkel, Maßbänder und Winkelschleifer mit Wechselscheiben festgestellt. Da seine Einreise nicht aus touristischen Gründen erfolgte und er keine Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland vorweisen konnte, erfüllte er die Einreisevoraussetzungen nicht und wird sich nun wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme und unerlaubten Aufenthalt verantworten müssen. Eine Überstellung an die polnischen Behörden ist für den heutigen Tag vorgesehen.
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