Borken – Zwecklos: Berauschter Rollerfahrer mit ca. 33 Gramm Drogen flüchtet vor Polizei

Borken (ots) - Am Mittwoch (31.01.2018) beabsichtigten Polizeibeamte, gegen 16:20 Uhr einen Rollerfahrer im Bereich der Parkstraße zu kontrollieren. Als der 22-Jährige aus Borken die Kontrollabsicht bemerkte, gab er Gas. Mit bis zu 60 km/h versuchte er den Polizisten zu entkommen. Die Beamten folgten dem Mann mit Blaulicht und Martinshorn. Zusätzlich wurde der Rollerfahrer auch über Außenlautsprecher aufgefordert, umgehend anzuhalten. Unfreiwillig tat er das dann auch: Ohne Fremdeinwirkung stürzte der Rollerfahrer auf nasser Fahrbahn. Dabei blieb er allerdings unverletzt. Auch an dem Roller entstand offensichtlich kein Sachschaden.

Ein Drogentest bei dem Borkener erhärtete den Verdacht der Beamten, dass der Mann unter dem Einfluss von Drogen unterwegs war. Der Mann gestand nun auch, Amphetamin geschnupft zu haben.

Als die Beamten den Roller durchsuchten, fanden sie im Helmfach den mutmaßlichen Hauptgrund für den zwecklosen Fluchtversuch: In dem Fach befand sich eine größere Kunststofftüte, in der sich wiederum mehreren kleinere Tütchen befanden. Inhalt der Tütchen war jeweils weißes Pulver, vermutlich Amphetamin.

Insgesamt stellten die Beamten ca. 33 Gramm von dem weißen Pulver sicher.

Auf der Wache in Borken entnahm ein Arzt dem Borkener eine Blutprobe. So kann die Drogenkonzentration im Blut gerichtsverwertbar nachgewiesen werden.

Gegen den Rollerfahrer wird nun wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Natürlich muss er sich zusätzlich wegen der Drogenfahrt verantworten. Zunächst wurde ihm die Weiterfahrt bis zur Wiedererlangung der vollständigen Fahrtüchtigkeit untersagt. Allemal ist Borkener nicht berechtigt, den offensichtlich technisch veränderten Roller zu fahren, weil er nicht im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Hinsichtlich der Drogenfahrt erwarten den 22-Jährigen im für ihn günstigsten Fall ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Sowohl Bußgeld als auch Fahrverbot verdoppeln sich, wenn man das zweite Mal mit Drogen im Verkehr in Erscheinung tritt.

Bei dem 22-jährigen Führerscheininhaber wird außerdem die Kraftfahreignung durch die Führerscheinstelle überprüft. Sofern der Drogenkonsum zu Ausfallerscheinungen führt, könnte sogar eine Straftat (mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) vorliegen, die IMMER eine längere Fahrerlaubnisentziehung zur Folge hätte.

Drogen im Straßenverkehr führen immer wieder zu tödlichen Verkehrsunfällen, bei denen häufig Unschuldige für die Unvernunft rücksichtloser Drogenkonsumenten büßen müssen. Hier hätte sich der 22-jährige Drogenkonsument beinahe selbst um "Kopf und Kragen" gefahren.

Die Entscheidung liegt bei Ihnen: Drogen und seine negativen Folgen oder Führerschein und sichere Mobilität für sich selbst und Andere. Beides geht nicht!

Florian Wozny, PK

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken

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