Stadtlohn – Fußgänger auf Zebrastreifen angefahren und leicht verletzt

Stadtlohn (ots) - Am Mittwochabend (31.01.2018) kam es gegen 18:20 Uhr zu einem Unfall, bei dem ein 29-jähriger Fußgänger aus Velen beim Überqueren eines Zebrastreifens von dem Pkw eines 88-Jährigen aus Stadtlohn touchiert und leicht verletzt wurde.

Zum Unfallzeitpunkt befuhr der Autofahrer die Burgstraße in Richtung der Kreuzung zur Grabenstraße / Mühlenstraße / Pfeifenofen. Kurz bevor er den Zebrastreifen vor der Kreuzung passieren konnte, befand sich der Fußgänger bereits auf der Fahrbahn, um diese zu überqueren. Fußgänger sind hier grundsätzlich bevorrechtigt.

Autofahren müssen sich Zebrastreifen mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und Fußgängern jederzeit das Überqueren der Straße ermöglichen. Gegebenenfalls müssen sie warten, bis der Fußgänger gefahrlos die Straße überquert hat.

Der Fußgänger wurde noch beim Zurückweichen vom linken Seitenspiegel des Pkw touchiert und stürzte zu Boden. Glücklicherweise verletzte sich der 29-Jährige hierbei nur leicht. Am Pkw entstand kein Sachschaden.

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für Fahrzeugführer, die einen Fußgänger an einem Zebrastreifen den Vorrang nicht gewähren, ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei vor, wenn es - wie hier - zu einem Unfall kommt.

Florian Wozny, PK

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