Südlohn (ots) - Mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h geriet zunächst ein 15-Jähriger aus Südlohn in das Visier der Polizei. Aus diesem Grund musste der Jugendliche sich am Mittwoch (31.01.2018) gegen 15:20 Uhr einer Verkehrskontrolle auf der Bahnhofstraße unterziehen lassen. </p>
Der 15-Jährige ist allein aufgrund seines Alters lediglich berechtigt, Mofas oder Mofa-Roller bis 25 km/h zu fahren. Als Nachweis dafür konnte er den Beamten eine sog. Mofaprüfbescheinigung aushändigen.
Weil der Roller tatsächlich deutlich schneller war, musste der Jugendliche letztlich einräumen, dass der Roller technisch verändert wurde und der Roller nun 45 bis 50 km/h schnell sei.
Technische Veränderungen führen dazu, dass aus dem Mofa ein Kleinkraftrad wird. Hierfür benötigt man einen Führerschein. Außerdem erlischt in diesen Fällen auch die Betriebserlaubnis des motorisierten Zweirades. Technische Veränderungen führen immer wieder dazu, dass das Krad nicht mehr verkehrssicher ist. Die Bremsen sind beispielsweise nicht für derart hohe Geschwindigkeiten geeignet.
Aus diesen Gründen muss sich der Südlohner nun sowohl in einem Straf-als auch in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten.
Ein weiterer Rollerfahrer ging den Beamten etwa zur gleichen Zeit auf der Bahnhofstraße ins Netz.
Wiederrum war ein 15-Jähriger mit einem als Mofa bis 25 km/h zugelassener Roller viel zu schnell unterwegs. Auch hier konnte der Jugendliche aus Südlohn lediglich eine Mofaprüfbescheinigung vorlegen. Nach eigenen Angaben schaffe sein Roller allerdings "47 km/h". Der Jugendliche räumte ebenfalls ein, technische Veränderungen vorgenommen zu haben.
In beiden Fällen wurden die Eltern der Minderjährigen über die Kontrolle in Kenntnis gesetzt.
Junge Rollerfahrer verbauen sich durch das sog. Rollertuning häufig ihren Auto- oder Motorrad-Führerschein. Wer also mit 18 Jahren unabhängig und mobil sein möchte, sollte die Hände von den gefährlichen Schraubereien lassen.
Florian Wozny, PK
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Kreispolizeibehörde Borken
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