Stadt Delmenhorst: Polizisten kontrollieren Fahrradfahrer

POL-DEL: Stadt Delmenhorst: Polizisten kontrollieren Fahrradfahrer
Polizisten bei der Kontrolle eines Radfahrers

Delmenhorst (ots) - Immer wieder fallen gerade in der dunklen Jahreszeit Fahrradfahrer auf, die ohne Beleuchtung unterwegs sind. Sie unterschätzen häufig, wie schlecht sie in der Dunkelheit von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden. Eltern schulpflichtiger Kinder sind gefordert, die Räder ihrer Kinder zu überprüfen und ggf. zu reparieren.

Daher nehmen derzeit Polizeibeamte in Delmenhorst verstärkt Kontrollen in den Morgenstunden vor. Dabei stellen sie regelmäßig Radfahrer fest, die ohne Licht oder auf der falschen Straßenseite unterwegs sind.

Jugendliche (ab 14 Jahren) und Erwachsene müssen bei einem Verstoß mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. Die Kinder und Jugendlichen, die mit zu beanstandenden Fahrrädern unterwegs sind, werden zusätzlich aufgefordert, das reparierte Fahrrad bei der örtlichen Polizeidienststelle vorzuführen.

Sogenannte Stecklichter werden aufgrund der noch unzureichenden Rechtslage im Rahmen des Ermessensspielraumes nicht beanstandet, wenn sie durch die vorgeschriebene Bauartgenehmigung gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung für den Betrieb im Straßenverkehr erlaubt sind. Einfache Taschenlampen oder ähnliche Lichtquellen sind hingegen nicht gestattet. Damit man als Radfahrer noch besser gesehen wird, ist es zusätzlich ratsam reflektierende Arm- und Fußbänder zu tragen.

Neben den Beleuchtungskontrollen wird auch die Einhaltung der richtigen Radwegnutzung kontrolliert. Gerade in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen zwischen den Auto- und Radfahrern, weil der Autofahrer oft nicht mit der linksseitigen und damit falschen Radwegnutzung von anderen Verkehrsteilnehmern rechnet. In den meisten Fällen wird dabei den Falschfahrern eine Teilschuld angelastet, wobei dann zudem die Versicherungen ihre Leistungen kürzen bzw. komplett verweigern können. Verkehrsteilnehmer (ab 14 Jahre) müssen hier mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 20 Euro rechnen.

Fragen bitte an Albert Seegers
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
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