Dresden / Pirna (ots) - Am heutigen Tag, den 02.02.2018, gegen 11:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im internationalen Zug EC 173 von Dresden nach Prag eine männliche Person.
Bei der Überprüfung der Personalien eines 48-Jährigen stellten die Beamten fest, dass der deutsche Staatsangehörige durch mehrere Staatsanwaltschaften per Haftbefehl gesucht wurde.
So war der Brandenburger vom Amtsgericht Chemnitz mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Fahrzeug- und Kennzeichendiebstahls gesucht worden.
Weiterhin wurden durch den Gesuchten gleich mehrere Ordnungswidrigkeiten nicht beglichen, da alle drei weiteren Haftbefehle auf nicht bezahlten Geldbußen beruhten. Durch die Staatsanwaltschaft Deggendorf erging ein Vollstreckungshaftbefehl in Höhe von 40 Tagen Erzwingungshaft bzw. ersatzweise Zahlung von 1.500,- EUR. Zwei ähnliche Haftbefehle bestanden durch die Staatsanwaltschaft Gera wegen ausstehender Geldbußen in Höhe von jeweils 10,- EUR bzw. je einen Tag Erzwingungshaft.
Über ausreichend finanzielle Mittel, um die geforderten Geldbußen zu begleichen, verfügt der 48-Jährige nicht.
Derzeitig erfolgt die Vorführung des Mannes bei einem Ermittlungsrichter der die Inkraftsetzung des Untersuchungshaftbefehles prüft.
Unabhängig vom Ausgang der Entscheidung wird der Potsdamer anschließend in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
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