Lübeck (ots) - Am Donnerstag (01. Februar 2018) führte die Polizei am Lübecker ZOB und am nahegelegenen Hauptbahnhof wiederholt diverse Personenkontrollen durch. Dabei wurden unter anderem mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt.
In der Zeit von 16.00 Uhr bis 23.30 Uhr wurden circa 70 Personen rund um den Lübecker ZOB und den Hauptbahnhof kontrolliert. In zivil und uniformiert, zu Fuß und auf dem Fahrrad arbeiteten insgesamt 23 Beamte der Landes-und Bundespolizei in mehreren Kontrollteams zusammen. Dabei wurden elf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. Des Weiteren fertigten die Beamten Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und das Asylgesetz aufgrund der Missachtung von räumlichen Beschränkungen. Es wird zudem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ermittelt. In mehreren Fällen konnten Erkenntnisse aufgrund laufender Aufenthaltsermittlungen gewonnen werden.
Das Areal um den Lübecker ZOB gilt weiterhin als sogenannter gefährlicher Ort. Die Polizei kann in diesem Bereich anlassunabhängig Personen kontrollieren, ihre Identität feststellen und Personen und deren Sachen durchsuchen. Die Kontrollen werden fortgesetzt.
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