Ratzeburg (ots) - Gemeinsame Medien-Information der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Ratzeburg
05.Januar 2018 | Kreis Hzgt. Lauenburg - 02.02.2018 - Mölln
Am 02.02.2018, gegen 20:45 Uhr, kam es in der Hauptstraße in Mölln zu einem Raub, bei dem eine Person verletzt wurde. Vier Männer, davon einer vermummt, versuchten in der Hauptstraße eine Wohnungstür gewaltsam zu öffnen. Der 27-jährige Geschädigte und seine 21-jährige Besucherin riefen daraufhin über Notruf die Polizei.
Direkt vor dem Haus trafen die Polizeibeamten auf drei männliche Personen und kontrollierten diese. Während der Kontrolle lief eine weitere, vermummte, Person aus dem Haus. Es handelt sich hier um einen 22-jährigen Mann aus Lauenburg. Der Lauenburger wurde von einem herannahenden silbernen VW Polo auf dem Gehweg offenbar gezielt angefahren. Der 21-jährige Fahrer (aus Mölln) stürzte anschließend aus seinem Fahrzeug und warf sich auf dem am Boden liegenden Lauenburger. Der Fahrer des VW Polo erklärte anschließend, der Geschädigte habe ihn telefonisch um Hilfe gebeten. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den zu Boden gebrachten Mann an seiner weiteren Flucht hindern und festnehmen. Der 22-jährige Tatverdächtige aus Lauenburg wurde bei diesem "Unfall" leicht verletzt.
Die drei anderen Männer nutzten diese Gelegenheit und flüchteten vom Tatort.
Der 27-jährige Geschädigte gab an, dass drei Männer und ein Vermummter seine Wohnungstür aus den Angeln gehebelt hätten. Er selbst sei durch ein Fenster geflüchtet. Die 21-jährige Besucherin teilte mit, dass sie von den Männern geschubst und bedroht worden sein soll. Die Täter hätten dann einige Gegenstände, u.a. ein Handy, aus der Wohnung entwendet und diese dann wieder verlassen.
Der VW Polo und die bei dem Lauenburger aufgefundenen Gegenstände wurden sichergestellt.
Bei dem Tatverdächtigen bestand der Verdacht des BTM-Konsums, so dass ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der Lauenburger wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde gegen den Polofahrer eingeleitet.
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