Mettingen, Erneut Feuer an der Burgstraße

Mettingen (ots) - a) Nachtrag vom 05.02.2018: Am Freitagabend (02.02.2018) wurden in einer offenen Remise des Schultenhofes zwei männliche Personen gesehen, die dort mit Papiermüll ein Feuer entfachten. Das Feuer befand sich unmittelbar neben einem Holzkarren, der wiederum an einer Holzwand stand. Das Feuer konnte gelöscht werden. Die beiden Personen hatten sich unerkannt entfernt. Es soll sich um zwei etwa 25 bis 30 Jahre alte Männer mit einem südländischen Aussehen gehandelt haben. Beide waren dunkel gekleidet und trugen Pudelmützen. Am Samstagabend (03.02.2018), um 21.15 Uhr, ist auf einer historischen Landmaschine vermutlich Papier angezündet worden. Es entstand leichter Sachschaden. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr zogen die Geräte und Maschinen unter der Remise hervor. Ein Übergreifen der Flammen auf die Remise konnte verhindert werden. Die Polizei bittet um Hinweise unter Telefon 05451/591-4315.

b) Mitteilung vom 30.01.2018 Auf dem Gelände des Schultenhofes an der Burgstraße hat es zweimal gebrannt. Am Dienstagmorgen, dem 23.01.2018, hatte ein Mitglied des Heimatvereins das Areal betreten und war dabei auch zu einer Remise gegangen, in der alte landwirtschaftliche Maschinen und Geräte untergestellt sind. In dem Bereich hatten es sich Unbekannte auf einer Bank scheinbar gemütlich gemacht. Die Personen entfachten auf dem Förderband eines Bindermähers, etwa aus den Jahren um 1950 stammend, ein Feuer. Als Brennmaterial dienten Holzteile der Maschine und die eines Bollerwagens. Der zuständige Bezirksdienstbeamte der Polizei stellte bei einem Rundgang am Sonntagmitttag (28.01.2018) dort erneut einen Brandgeruch fest. Wieder war auf dem Förderband ein Feuer entzündet worden. Als Material dienten hauptsächlich Papier und Zeitungen. Die Polizei hat derzeit keine Erkenntnisse zu den Personen, die sich auf dem Areal bzw. unter Remise aufgehalten haben. Die Beamten bitten um Hinweise unter Telefon 05451/591-4315. Sie bittet: Melden Sie sich bei der Polizei, wenn sich dort Personen unbefugt aufhalten.

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