Eisplatten verursachen Sachschäden – Hinweise der Polizei Oberfranken


06.02.2018, PP Oberfranken

Eisplatten verursachen Sachschäden - Hinweise der Polizei Oberfranken
OBERFRANKEN. Durch die niedrigen Nachttemperaturen kam es am Montag zu Eisbildung auf den Dächern von Sattelaufliegern, die einige Fahrer vor Fahrtantritt nicht beseitigten. Es kam in der Folge zu etlichen Sachschäden auf den oberfränkischen Autobahnen. Glücklicherweise blieben alle Beteiligten unverletzt.


Am Montagvormittag fuhr ein 39-Jähriger auf der A93 mit einem Mercedes zwischen den Anschlussstellen Selb/Nord und Schönwald in Richtung Norden. Vom Dach des vor ihm fahrenden Aufliegers eines tschechischen Sattelzuges löste sich eine Eisplatte und prallte gegen die Windschutzscheibe des Autos. Es entstand hierbei ein Sachschaden von 1.500 Euro, der Mercedes-Fahrer blieb unverletzt. Der 46-jährige Sattelzugfahrer aus Tschechien musste das fällige Bußgeld in Form einer Sicherheitsleistung vor Ort begleichen.

Ebenfalls am Montagmorgen flogen von einem polnischen Sattelzug auf der A9 bei Trockau Eisplatten auf einen nachfolgenden Mercedes. Es entstand hier ein Schaden von 2.000 Euro. Ein Schaden von 4.000 Euro war die Folge, als kurze Zeit später vom Sattelzug eines 49-jährigen Leipzigers Eisplatten zwei nachfolgende Fahrzeuge trafen. Auf der A70 flogen bei Kasendorf mehrere Eistrümmer eines belgischen Trucks auf einen VW-Touran und verursachten Schäden in Höhe von 1.500 Euro. Am Nachmittag schließlich verlor bei Neudrossenfeld ein tschechischer Lastzug Eisplatten, die direkt vor einen Streifenwagen der Verkehrspolizei auf die Fahrbahn krachten, jedoch keinen Schaden anrichteten. Der 52-jährige Fahrer wurde angehalten und musste, ebenso wie seine drei Kollegen ein Bußgeld vor Ort entrichten. Zusätzlich musste er unter Polizeiaufsicht die Eisreste von der Plane seines Aufliegers beseitigen.



Die oberfränkische Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Pflicht der Verkehrsteilnehmer hin, die Fahrzeuge vor Fahrtantritt von Schnee und Eisresten zu befreien. Im Schadensfall drohen 120 Euro Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Autofahrern wird geraten einen ausreichenden Abstand von mindestens drei Fahrzeuglängen hinter Lastwagen einzuhalten.