Bautzen (ots) - Bundespolizisten kontrollierten am 06. Februar einen polnischen Kleintransporter auf der BAB 4, Anschlussstelle Bautzen West. Im Ablagefach neben dem Lenkrad stellten die Beamten ein Elektroimpulsgerät, getarnt als Taschenlampe, fest. Andere Länder, andere Gesetze, was in Polen erlaubt ist, muss nicht zwangsläufig auch in Deutschland erlaubt sein. Aus diesem Grund wird sich der 56-jährige polnische Fahrer wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen. Das Führen eines Elektoimpulsgerätes ist in Deutschland nur erlaubt, wenn der Inhaber mindestens 18 Jahre alt ist und das Gerät ein amtliches Zulassungszeichen hat. Die Tarnung des Geräts in Form eines anderer Gebrauchsgegenstandes ist ebenfalls nicht erlaubt. Der Mann wurde mit einem Tatvorwurf in polnischer Sprache über die begangene Staftat belehrt und der Elektroschocker wurde als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt.
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