Mehrere Betrugsversuche mittels „CEO-Fraud“ – Schwindel fliegt auf


07.02.2018, PP Unterfranken

Mehrere Betrugsversuche mittels „CEO-Fraud“ – Schwindel fliegt auf
ASCHAFFENBURG. In letzter Zeit erhielten Firmen vermehrt per Email Zahlungsaufforderungen, wonach hohe Geldsummen an ausländische Bankverbindungen überwiesen werden sollten. Bei den Absendern der Mail handelte es sich nie um den angegeben Geschäftsführer, sondern um dreiste Betrüger. Glücklicherweise ließen sich die Mitarbeiter nicht täuschen und es entstand kein Beuteschaden.


Bei der sogenannten „CEO-Fraud“-Masche geben sich die Täter - nach Sammlung von Informationen über die jeweiligen Unternehmen bzw. Organisationen- in der Regel als Geschäftsführer (CEO) aus und veranlassen, unter Hinweis z.B. auf die Übernahme eines anderen Betriebs, einen Mitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrags ins Ausland. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel per E-Mail, wobei die Absenderadressen verfälscht werden. Die Informationen zum Unternehmen beschaffen sich die Täter aus Wirtschaftsberichten, dem Handelsregister, der Homepage oder Werbebroschüren. In vielen Fällen wird der Email-Empfänger auch zu absoluter Verschwiegenheit aufgefordert.

Bei den aktuellen Fällen handelten die Mitarbeiter, die die Email mit der Zahlungsaufforderung erhalten hatten, vorbildlich. So flog der Schwindel in allen Fällen auf und es entstand kein Schaden. Die weiteren Ermittlungen in diesem Zusammenhang hat inzwischen die Kriminalpolizei Aschaffenburg übernommen.

Zum Schutz vor der Betrugsmasche empfiehlt die Unterfränkische Polizei:

• Achten Sie darauf, welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind und was Sie um Zusammenhang mit ihrem Unternehmen publizieren

• Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Betrugsphänomens

• Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:

Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten

• Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an Ihre örtliche Polizeidienststelle