Bad Hersfeld (ots) - WILDECK / FRIEDEWALD / BAD HERSFELD - Gleich drei ungewöhnlich schwerwiegende Ladungssicherungsverstöße beschäftigten eine Funkstreifenbesatzung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld am vergangenen Mittwochvormittag (24.01.).
Auf der Autobahn A4 zwischen Friedewald und Wildeck-Hönebach, fiel den Beamten gleich zu Beginn ihrer Streifenfahrt ein Muldenkipper aus Frankreich auf, der auf seiner Ladefläche nahezu ohne geeignete Sicherung und mit vollständig geöffneten Heckklappen einen Kombi-Pkw transportierte. Die Autobahnpolizisten dirigierten den 26-Tonner-Lkw zur nächsten Ausfahrt und kontrollierten ihn dort. Der Lkw-Kipper war wegen fehlender Befestigungsmöglichkeiten zur Beförderung des Kombi-Pkw völlig ungeeignet, denn die Ladung konnte darauf schlichtweg nicht vorschriftsmäßig gesichert werden. Die Beamten ordneten daher die sofortige Entladung am Kontrollort an. Vor der Weiterfahrt behielten sie bei dem 25-jährigen Lkw-Fahrer aus Polen eine Sicherheitsleistung in Höhe eines dreistelligen Eurobetrages ein.
Unmittelbar nach dieser Kontrolle bemerkten die Verkehrspolizisten im Bereich einen weiteren verdächtigen Lkw, der in Richtung Bad Hersfeld unterwegs war. Schon während des Nachfahrens stellte sich dieser Lkw ebenso als "kontrollwürdig" heraus. Dabei war erkennbar, dass zwei der drei auf dem Spezial-Lkw beförderten sogenannten "Absetzcontainer", vollkommen ungesichert waren. Bei der Kontrolle des Container-Lkw auf dem Autobahnparkplatz "Seulingswald" mussten die Beamten dem 57-jährigen Fahrer die Umladung anordnen. Dabei konnten die Container zwar vorschriftsmäßig gesichert werden, allerdings war der Transporter auf seiner Hilfsladefläche so stark verschmutzt, dass auf ihr bereits Gras wuchs. Für den Fahrer bedeutete dies noch vor Gestattung der Weiterfahrt eine erhebliche Kraftanstrengung, um sein Fahrzeug zu reinigen. Außerdem erwartet ihn eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bei der Bußgeldstelle. Auch den Transportunternehmer erwartet im Rahmen seiner Haltereigenschaft eine Anzeige bei der Bußgeldstelle. Der Umstand, dass bereits "Gras über die Sache gewachsen" ist, wird ihm hinsichtlich seiner bestehenden Überwachungspflichten von Fuhrpark und Fahrpersonal, höchstwahrscheinlich eher negativ ausgelegt werden.
Eine dritte Untersagung der Weiterfahrt musste die Verkehrsstreife gegen den 31-jährigen Fahrer eines Großraumtransportes aussprechen. Sein Tieflader-Sattelzug war mit einem Kettenbagger, einem Radlader und Zubehörteilen beladen. Ebenfalls auf der A4, nun zwischen den Anschlussstellen Friedewald und Bad Hersfeld, fiel den Beamten diese Fahrzeugkombination wegen augenscheinlicher Ladungssicherungsmängel auf. Bei der Kontrolle in Bad Hersfeld stellten sie fest, dass die vorhandenen Sicherungsketten nicht fachmännisch angebracht waren und ein Ladungsverlust nicht auszuschließen war. Einen weiteren schwerwiegenden Ladungssicherungsmangel stellte die unvollständige Reinigung der beiden beförderten Baumaschinen dar. Erde und Gestein waren von der Ladung auf die Ladefläche des Sattelzuges und wahrscheinlich während der Fahrt auch auf die Fahrbahn herabgefallen. Nach intensiver Reinigung und Nachsicherung konnte auch hier die Weiterfahrt gestattet werden. Nicht jedoch ohne vorab die Personalien des Fahrers aus dem Landkreis Leinefelde-Worbis zur polizeilichen Anzeigenerstattung aufgenommen zu haben.
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