Borken – Unfallflucht vor dem Amtsgericht

Borken (ots) - Unmittelbar vor dem für diesen Fall zuständigen Amtsgericht in Borken, verursachte ein bislang unbekannter Unfallverursacher einen Sachschaden in Höhe von ca. 800 Euro.

Am Mittwoch (07.02.2018) beschädigte in der Zeit von 13:45 Uhr und 18:35 Uhr der flüchtige Unfallverursacher beim Ausparken auf dem Parkplatz des Amtsgerichtes an der Heidener Straße einen grauen VW Polo. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 800 Euro. Bei dem Zusammenstoß soll es einen lauten Knall gegeben haben, schildert eine Zeugin.

Der Fahrzeugführer sei dann zusammen mit seiner Beifahrerin ausgestiegen und habe offenbar keinen Unfallschaden festgestellt.

Letztlich kam der Verursacher seiner Pflicht nicht nach und entfernte sich, ohne auf den Halter des Polos zu warten oder die Polizei über den Unfall zu informieren.

Wenn nicht absolut sicher ist, dass in keiner Weise Fremdschaden entstanden sein könnte, darf man sich nicht vom Unfallort entfernen. Im Zweifel sollte man immer die Polizei hinzuziehen.

Bei dem Fahrzeug des flüchtigen Unfallverursachers soll es sich um einen "höheren" Pkw gehandelt haben. Die Zeugin gibt an, dass es sich möglicherweise um einen hellgrünen oder hellgrauen Citroen oder Renault mit auffälliger Dachrehling gehandelt haben könnte. In dem Auto saßen wohl auch zwei Kinder in entsprechenden Kindersitzen. An dem Pkw war ein KLE-Kennzeichen angebracht.

Das augenscheinliche Alter des Unfallverursachers betrug 30 bis 40 Jahre. Der Mann soll eine "normale" Statur gehabt haben. Er ist Bartträger und hat dunkle Haare. Er trug zur Unfallzeit einen längeren Mantel.

Die Beifahrerin soll älter als der Fahrer gewesen sein und habe kurze schwarze Haare gehabt.

Das Verkehrskommissariat in Borken sucht nun weitere Zeugen (02861-9000).

Wenn der Unfallverursacher ermittelt werden kann, wird das strafbare Entfernen vom Unfallort möglicherweise in unmittelbarer Nähe des Unfallortes - beim Amtsgericht Borken - verhandelt.

Sofern der Unfallflüchtige jedoch nicht ermittelt werden kann, bleibt der Halter des beschädigten Pkw wahrscheinlich selbst auf den Kosten sitzen. Wofür sind Sie versichert, wenn Sie andere für Ihre Fehler bezahlen lassen? Sie riskieren nun nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch ihren Führerschein.

Florian Wozny, PK

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken

http://www.polizei.nrw.de/borken/