Gronau (ots) - Weil Polizeibeamte beobachteten, wie ein 19-Jähriger mit Wohnort in Gronau zunächst bei durchgezogener Mittellinie verbotenerweise wendete und dann auch noch über eine rote Ampel fuhr, hielten sie diesen auf der Straße Alter Postweg an.
Der Mann gab auf Befragen an, seinen Führerschein vergessen zu haben. Immer wieder scheint manch einer zu glauben, die Polizei könnte nicht überprüfen, ob Autofahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Eine Überprüfung ergab schließlich, dass dem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt.
Weil der 19-Jährige nicht Halter des Pkw ist, ermittelt die Polizei außerdem gegen den Halter. Auch das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist strafbar. Der Gesetzgeber sieht hierfür Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
Florian Wozny, PK
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