Ulm (ots) - Als sie von einer Zeugin angesprochen wurden, zeigten sie sich erst unbeeindruckt. Erst als die Frau die Farbschmierer fotografierte, hörten sie auf und rannten davon. Die Polizei ermittelt wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung.
Illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen
Illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen. Der Verursacher macht sich schadenersatzpflichtig und wird strafrechtlich verfolgt.
Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter.
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