Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Ein Beamter verletzt


10.02.2018, PP Unterfranken

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Ein Beamter verletzt
NÜDLINGEN, LKR. BAD KISSINGEN. Bei einer privaten Feier tauchte der ehemalige Partner auf und versuchte in die Wohnung zu gelangen. Dies wurde ihm verwehrt. Aus lauter Frust schlug er den Glaseinsatz der Türe ein, wobei er sich Schnittverletzungen an der Hand zu zog. Beleidigungen übelster Art wurden vom Ex an seine ehemalige Freundin ausgesprochen und diese flüchtete in das Nachbaranwesen.



Die eintreffenden Beamten erteilten zuerst einen Platzverweis und ein Gewahrsam wurde angedroht.

Nachdem es einige Zeit später zu einer erneuten Körperverletzung gegen seine Ex kam, sollte der Beschuldigten zur Verhinderung weiterer Straftaten in den Polizeigewahrsam genommen und zur Polizeidienststelle verbracht werden. Der Beschuldigte war zwischenzeitlich in Richtung seiner Wohnung gegangen konnte dort aber nicht angetroffen werden. Weitere Fahndungsansätze ergab nun, dass sich der Beschuldigten in der Nachbarwohnung aufhalten würde. Dort wurde er im Bettkasten aufgefunden und in Gewahrsam genommen.
Bei der Festnahme leistete er enormen Widerstand indem er sich sperrte und sich gegen die Fesselung wehrte. Auf dem Weg zum Fahrzeug trat er unvermittelt einen vor ihm laufenden Beamten so stark an das Knie, dass dieser sich hierbei eine erhebliche Verletzung zu zog. Auch im Fahrzeug kam es gegenüber dem gleichen Beamten zu einer Handgreiflichkeit, indem er ihn in die Hand biss. Beleidigungen war der Beamte bis zur Arrestzelle ausgesetzt. Auch in der Dienststelle kam es zu weiteren Entgleisungen. „Hurensöhne“ war seine Wortwahl.

Doch die Nacht hatte noch kein Ende. In der Haftzelle beschmierte der Beschuldigte mit seiner starkblutenden Hand die ganzen Wände. Er versuchte die Beamten zu treten und trat gegen Türen. Nach einer erfolgten Blutentnahme beruhigte sich die Lage.

Auf den Beschuldigten kommt nicht nur eine Anzeige, sondern auch die Kosten der Reinigung für Pkw und Zelle zu.