Lüdenscheid (ots) - Den arbeitsfreien Sonntag nutzte ein in Lüdenscheid wohnhafter Altmetallsammler, um mit seinem Klein-Lkw seinem Gewerbe nachzugehen. Dabei wurde er von Polizeibeamten bemerkt.
Nach der Gewerbeordnung war dem Betroffenen das Einsammeln von Altmetallen und Schrottteilen jedoch an Sonn- und Feiertagen untersagt, was die Beamten dazu veranlasste sein Wirken zu unterbinden.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs stellten die Beamten zudem mehrere technische Defekte fest. Eine daraufhin veranlasste Überprüfung an einer Prüfstelle bestätigte diesen Eindruck:
Neben gravierenden Bremsmängeln (Betriebs- und Feststellbremse), abgefahrenen Reifen und Manipulationen an der Bremsanlage, wurden weitere technische Mängel festgestellt. Die Beamten stellten daraufhin die Kennzeichen des Lkw sicher und untersagten die Weiterfahrt.
Zudem beförderte der Fahrzeugführer Gefahrgüter in loser Schüttung, was nach der Gefahrgutverordnung verboten ist.
Gegen Fahrzeugführer und auch den Fahrzeughalter, der sich mit im Fahrzeug befand, wurde nunmehr ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches mit einer empfindlichen Geldbuße und einem Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet wird.
Zudem erhielt die Stadt Lüdenscheid über die Verfehlungen nach dem Gewerberecht Kenntnis. Dieser Umstand kann zu einem Entzug der Gewerbeberechtigung führen.
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