Sinsheim (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden Haftbefehle gegen zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren erlassen.
Sie stehen im dringenden Verdacht, am Abend des 8. Februar 2018 mit Hämmern versucht zu haben, die Scheiben eines Juweliers in der Bahnhofstraße einzuschlagen, um Schmuck aus der Auslage zu stehlen. Da die Alarmanlage des Geschäfts auslöste, mussten sie von der weiteren Tatausführung absehen. Durch die Tat entstand ein Sachschaden von rund 10.000.- Euro.
Beide Verdächtige sollen seit Anfang Februar 2018 zudem noch drei weitere Taten gemeinsam begangen haben.
Davon sollen sie in zwei Fällen in demselben Drogeriemarkt in der Bahnhofstraße hochwertige Parfums im Gesamtwert von über 2.000.- Euro erbeutet haben. Als sie dabei in einem Fall von einer Mitarbeiterin des Marktes entdeckt wurden, sollen sie geflüchtet sein, wobei der 16-Jährige die Frau zu Boden gestoßen haben soll, um im Besitz der Beute zu bleiben.
Darüber hinaus soll bei beiden Taten noch ein dritter Täter beteiligt gewesen sein. Während in einem Fall dieser Mittäter noch unbekannt ist, wurde im anderen Fall ein 14-Jähriger identifiziert, gegen den ein getrenntes Ermittlungsverfahren betrieben wird.
Bei der insgesamt vierten gemeinsam begangenen Tat sollen die beiden Verdächtigen schließlich in eine Lounge-Bar am Karlsplatz eingebrochen sein und E-Zigaretten mit Zubehör im Wert von rund 2.000.- Euro erbeutet haben.
Wegen zwei weiterer Ladendiebstähle in einem Einkaufsmarkt in Eppingen und in einem Drogeriemarkt in Sinsheim wird gegen den 16-Jährigen zudem gesondert ermittelt.
Über die Auswertung von Videoanlagen in den Geschäften sowie durch Zeugenaussagen kamen die Ermittler den Jugendlichen auf die Spur, die in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten waren.
Bei den Durchsuchungen ihrer Wohnungen wurde ein Teil der Beute sichergestellt.
Die Verdächtigen wurden bereits am vergangenen Wochenende dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehle gegen beide wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls erließ. Anschließend wurden die Jugendlichen, die in Teilen Geständnisse ablegten, in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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