BPOLI DD: Tourist oder gesuchter Straftäter?

Dresden (ots) - Am Montag, den 19.02.2018, gegen 16:40 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im grenzüberschreitenden Zug aus Prag kommend eine männliche Person. Der vorgelegte neue georgische Reisepass und widersprüchliche Angaben zum Reisezweck nach Dresden, machten die Beamten stutzig - und sie sollten Recht behalten.

Den neuen Reisepass hatte sich der Mann auf seinen Geburtsnamen ausstellen lassen, mutmaßlich um einer Identifizierung zu entgehen. Eine detaillierte Überprüfung des 31-Jährigen und seiner Fingerabdrücke führte nämlich zur Feststellung eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Erfurt. Der Georgier war wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800,- EUR, ersatzweise zu 120 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Des Weiteren bestanden drei Suchvermerke der Staatsanwaltschaften Chemnitz und Cottbus wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der 31-Jährige konnte die geforderte Geldstrafe nicht begleichen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert. Den Staatsanwaltschaften Chemnitz und Cottbus wurde der beschriebene Umstand und die "neue Erreichbarkeit" des Gesuchten mitgeteilt, damit die laufenden Verfahren weiter bearbeitet werden können.

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