Landkreis Wesermarsch: 24-Jähriger fährt unter Drogeneinfluss +++ Einbruch in Büroräume +++ Feststellung von Verstößen gegen Jugendschutz- und Nichtraucherschutzgesetz

Delmenhorst (ots) - Elsfleth/ Oberrege. Unter Drogeneinfluss stand ein junger Mann, der am späten Sonntagabend mit seinem Pkw durch den Elsflether Ort fuhr. Die Beeinflussung des Fahrzeugführers fiel einer Streifenwagenbesatzung bei einer Verkehrskontrolle auf. Dem 24 Jahre alte Stadländer wurde eine Blutprobe entnommen. Bereits in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag war der 24-Jährige von Polizeibeamten kontrolliert worden und stand auch bei dieser Kontrolle unter Drogeneinfluss. Die Polizei hat gegen den Mann ein Verfahren eingeleitet.

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Nordenham. Am Sonntagmorgen zwischen 4 und 6 Uhr sind bislang unbekannte Täter in Büroräume an der Bahnhofstraße in der Nähe des Bahnhofs eingebrochen. Bislang ist allerdings unklar ob sie Diebesgut erlangten. Der Schaden wird im vierstelligen Bereich vermutet. Zeugen, die Hinweise geben können melden sich bitte bei der Polizei Nordenham unter 04731-9981115.

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Nordenham. Am Samstag, den 24.02.2018, im Zeitraum von 22:35 bis 23:15 Uhr, führten Polizeibeamte des Polizeikommissariates Nordenham gemeinsam mit einer Kontrolleinheit des Zolls eine anlassbezogene Jugendschutz-/Nichtraucherschutzkontrolle in einer Gaststätte in der Nordenhamer Innenstadt durch. Bei dieser Kontrolle konnten Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt werden. Der Nichtraucherschutz ist im Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG) geregelt. Wird in Gaststätten gewerbsmäßig bewirtet, ist das Rauchen nur in einem untergeordneten Nebenraum erlaubt. Ein solcher "Raucherraum" muss zudem vollständig umschlossen sein und ist an seinem Eingang deutlich sichtbar als Raucherraum zu kennzeichnen. In der kontrollierten Gaststätte fehlte sowohl die vorgeschriebene Abtrennung des Raucherbereiches von den restlichen Räumlichkeiten der Gaststätte, als auch die vorgeschriebene Kennzeichnung des Raucherbereiches. Zeugenaussagen und Feststellungen vor Ort deuteten daraufhin hin, dass am Kontrollabend in der gesamten Gaststätte geraucht wurde. In der Gaststätte wurden mehrere Personen angetroffen, die noch nicht 18 Jahre alt waren. Da der Gastraum stark verqualmt war, wurden die Personen aufgefordert das Lokal zu verlassen. Die Personalien der Personen wurden festgestellt. Der Gaststättenbetreiber oder die von ihm Beauftragten hätten im Rahmen des Hausrechts die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um derartige Verstöße zu verhindern. Dies ist im vorliegenden Fall nicht geschehen, so dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.

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Désirée Krikkis
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