Freiburg (ots) - Vom Einkaufsmarkt direkt ins Gefängnis führte der Weg eines 29 jährigen am Mittwochnachmittag. Er war gegen 14:00 Uhr zum Einkaufen dort, hatte allerdings ein Hausverbot. Da er dieses missachtete, wurde die Polizei verständigt. Von der Polizeistreife konnte der Mann dann mit zwei vollen Einkaufstüten vor dem Markt kontrolliert werden. Bei der Überprüfung seines Namens stellte sich heraus, dass eine Strafe wegen Diebstahls noch offen war. Da er die festgelegte Geldstrafe nicht bezahlte, musste er ins Gefängnis. Die Einkäufe waren nun umsonst, da Kost und Logis für die nächsten Wochen gesichert sind.
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