Gelsenkirchen (ots) - Am späten Abend des 28.02.2018, 22:30 Uhr kontrollierte die Gelsenkirchener Polizei einen 23-jährigen Autofahrer auf der Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen, der zuvor das Rotlicht einer Ampel nicht beachtet hatte.
Da die Polizisten bei dem 23-Jährigen deutliche Hinweise auf den Konsum von berauschenden Mitteln hatten, nahmen sie ihn mit zur Wachen, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Da der 23-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er eine Sicherheitsleistung bezahlen. Nachdem er diese bezahlt hatte, konnte er die Wache verlassen.
Er darf bis auf weiteres keine Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum mehr führen.
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