Haftbefehl wegen Körperverletzung lag vor

Frankfurt (Oder) (ots) - Frankfurter Bundespolizisten vollstreckten am Freitag einen Haftbefehl im Stadtgebiet Frankfurt (Oder). Zwar konnte der Gesuchte seine Strafe nicht bezahlen, kam aber dennoch frei.

Gegen 10:00 Uhr kontrollierte eine Streife einen 33-jährigen Fußgänger in der Nähe der Frankfurter Stadtbrücke. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Berlin im Dezember 2017 einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Polen wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen hatte.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Mann im November 2016 zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro oder 70 Tagen Ersatzfreiheitstrafe verurteilt. Da er bisher nur einen Tagessatz begleichen hatte, bestand noch eine offene Rechnung von über 1000 Euro, die der Mann nicht begleichen konnte.

Weil seine Frau die geforderte Geldstrafe in einer Berliner Polizeidienststelle für ihn auslegte, wurde der Verurteilte auf freien Fuß gelassen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de