Nach Fahren ohne Fahrerlaubnis unbelehrbar
03.03.2018, PP Oberfranken
Nach Fahren ohne Fahrerlaubnis unbelehrbar
A9 / BERG, LKR. HOF. Gleich mehrfach fiel ein rumänischer Fahrzeugführer am Freitagnachmittag auf dem Parkplatz der Rastanlage Frankenwald auf, da er für sein Gefährt nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitz. Beamte der Verkehrspolizei Hof haben Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingeleitet.
Zunächst kontrollierte eine Streifenbesatzung den Fahrer mit seinem gekauften Suzuki mit Autotransportanhänger. Die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen dieser Kombination konnte er nicht vorzeigen. Trotz aller Beteuerungen des Rumänen, stellte sich nach Abklärung mit den rumänischen Behörden heraus, dass er keinen Führerschein für große Anhänger hat. Er musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Nach eindringlicher Belehrung und Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel war die Bearbeitung zunächst beendet. Keine Stunde später stellte eine andere Streifenbesatzung den 27-Jährigen erneut beim Fahren mit dem Gespann auf dem Parkplatz fest. Der Rumäne hatte kurzerhand den Zweitschlüssel genommen und wollte seine Fahrt in Richtung Heimat fortsetzen. Eine weitere Strafanzeige folgte. Am Anhänger brachten die Verkehrspolizisten ein Kupplungsschloss an. Ohne Anhänger konnte der Mann seine Fahrt fortsetzen.